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„Verleumdungsfeldzug“ als Schmutzkübelkampagne

Aktualisiert: 19. Okt. 2022

Zivilrechtliche Klage gegen Konstantin Haslauer per 07.10.2022 eingestellt! Um Konstantin Haslauer persönlich und politisch außer Gefecht zu setzen, bedienten sich zwei Wahlwerber der BP-Wahl, ein weiterer Beschuldigter, sowie ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt „Anlegerschutz“ bereits seit längerer Zeit diverser "Dirty-Campaigning-Methoden", und verstärkt taten sie dies in der Unterstützungserklärungsphase zur Wahl des Bundespräsidenten von Österreich.



Das Ziel war es, Haslauer damit rechtlich und persönlich zu verunglimpfen. Solche Methoden sind seit jeher bekannt als (bezahltes) „Dirty campaigning“ (=Schmutzkübelkampagne), das oftmals für politische Zwecke zum „Ausschalten des Gegners“ verwendet wird.


Mehrere Personen (Namen werden nicht genannt!) veröffentlichten unreflektiert veraltete Ermittlungsstände und Akteneinsichten, legten diese „online“ auf Google, Telegram und auch mittels persönlicher Kontaktaufnahmen zum Umfeld von Haslauer offen, erstellten Fake-Videos und veröffentlichten Halbwahrheiten betreffend die Insolvenz der 2018 in Tschechien geschlossenen Aktiengesellschaft PROMKC24 as. Holding und UNIQUE GLOBAL INVESTMENT. Haslauer war in dieser Zeit in der Funktion des Aufsichtsrates aktiv.



Die Ermittlungen der zentralen Staatsanwaltschaft und des Zivilgerichtes unter der Aktennummer 62 Cg 17/19d, zu deren Klärung Haslauer anschließend auch selbst aktiv beitrug, wurden durch die strafbaren „Leaks“ von den externen Personen, die dazu keineswegs berechtigt waren, sogar maßgeblich gefährdet. (Strafprozessordnung, § 12 StPO, Absatz 1: "Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich zu führen.")


Anmerkung: Auch das persönliche Umfeld von Haslauer war von haltlosen Anschuldigungen betroffen!


Chronologie: 2018 wurde in seiner Aktiengesellschaft UNIQUE GLOBAL INVESTMENT ein von der BaFin geprüftes Investmentprodukt ab 23. 02. 2018 zum Kauf angeboten. Bereits ein halbes Jahr später, per 12. Juli, hielt dieses Produkt unter der zuvor geprüft angekauften Auslands-Banklizenz nicht mehr stand und wurde nach einer Investorwarnung prompt eingestellt.


Der Geldfluss der gesamten Kunden/Anleger wurde daraufhin gestoppt und eingefroren. 
Eine ordentliche Rückabwicklung der Anlegergelder konnte von Haslauer und seinem Unternehmen nicht mehr durchgeführt werden. Gegen Haslauer, der als Aufsichtsrat zu diesem Zeitraum in seinem eigenen Unternehmen tätig war, wurden ab diesem Zeitpunkt Anzeige erhoben, sowie Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeleitet.

Am Freitag, 07. 10. 2022, wurde nach dem 3. Verhandlungstag aufgrund fehlender Beweislage und seiner Unschuld die Einstellung des Zivilprozesses gegen Haslauer verkündet.

Konstantin Haslauer ist somit auch im strafrechtlichen Sinne von jeglicher Schuld des Betruges und der Veruntreuung, der Klage auf Schadenersatz in 8 Fällen zivilrechtlich freigesprochen und gilt als UNSCHULDIG!


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