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Österreicher werden mit sittenwidrigen Verträgen von den Energieanbietern genötigt!

Aktualisiert: 13. März 2023

Seit rund 3 Wochen bekommen wir immer wieder Anrufe von Menschen, die sich mit den unmenschlichen und sittenwidrigen Vorgängen der Energieanbieter herumplagen müssen. Die Grundversorgung mit Strom wurde in Österreich gesetzlich geregelt, den Österreichern steht dieser zu. Die Energieanbieter setzen sich jedoch einfach darüber hinweg.


Bild: OE24


Stromanbieter final
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ACHTUNG DER VERBUND ERHÖHT AB 01.03.2023 DEN GRUNDVERSOGUNGSTARIF 28,68 pro/Kw. Laut Verbund greift bei der Grundversorgung auch die Strompreisbremse!


MUSTERSCHREIBEN FÜR DIE ENERGIEANBIETER

04-2021-Musterbrief-Lieferantrag-für-Grundversorgung (1)
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04-2021-Musterbrief-Lieferantrag-für-Grundversorgung
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2021-Musterbrief-Widerspruch-zur-Aenderung-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen
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2021-Musterbrief-Widerspruch-zur-Preisaenderung
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2022-Antrag-auf-Ratenzahlung
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Somit heißt es nun: schnell und geschlossen für alle Österreicher zu reagieren, um dieser Nötigung Einhalt zu gebieten. Die Energieanbieter/Lieferanten schicken Vertragsänderungen per Mail mit einer Frist (als Zwang) an die Energiekunden, dass diese einen neuen Vertrag abzuschließen hätten. Hier sei festgehalten, dass Verträge NIE einseitig geändert werden dürfen. Weiters sind Verträge bis zum Ende einer Laufzeit einzuhalten, außer diese sind aufgrund einer marktwirtschaftlichen Lage nicht mehr zu tragen.


In der jetzigen Situation ist dies aber eben NICHT der Fall, da die österreichische Regierung und die EU diese Krise selbst erzeugt und initiiert haben. Aufgrund der Sanktionen (Wirtschaftskrieg) gegen Russland, woran sich Österreich aufgrund des österreichischen Staatsvertrages nicht beteiligen darf, sind wir in diese missliche Lage gekommen.

Wer ist verantwortlich?
- Die aktuelle Regierung, an der Spitze Karl Nehammer und Leonore Gewessler.
- Die Zwangsmaßnahmen der EU gegenüber einem neutralen Staat wie Österreich: Damit verstößt Frau Von der Leyen gegen EU-Recht und auch der österreichische Wirtschafts- und Arbeitsminister Gernot Kocher gefährdet damit die Wirtschaftsleistung und die Standortsicherheit der Arbeitsplätze sowie der Steuereinnahmen in Österreich.

Die rechtlichen Verfehlungen der Regierung und Energieanbieter:

  • 
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)
- Verstoß gegen das Vertragsrecht, ABGB § 879 Abs. 3 „Sittenwidrigkeit“
- Verstoß gegen die Verfassung durch die Regierung und Ministerien
- Verstoß gegen den Staatsvertrag und die Neutralität durch Beteiligung an den Sanktionen

  • Verstoß gegen den Staatsvertrag durch die Mitgliedschaft bei einem Angriffsbündnis der NATO als sogenannter Freundschaftspakt „Partnership for Peace (PfP)“ und dem „Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC)“


Daher wird ein sofortiger Stopp des „Merit-Order-Systems“ und des Börsenhandels verlangt und die Rückkehr zum nationalen und internationalen Handel gefordert!

Was ist von den Bürgern nun zu tun?

 1.) Schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Stromanbieter, mit der Frage: Warum und auf welcher (gesetzlichen) Grundlage die Strompreise um das 5- bis 12-fache ansteigen, wenn wir 80% des Stroms aus Wasserkraft produzieren?

2.) Wird eine einseitige Vertragsänderung angeboten, so kann man darauf hinweisen, dass diese nur im Einverständnis beider Vertragspartner möglich ist. Wenn eine Kündigung ohne triftigen Grund (z. B. Nichtbezahlung) vorliegt, soll und muss der neue Vertrag postalisch zugesendet werden.

3.) Bei grundloser Kündigung kann man sich auf die gesetzliche Grundversorgung bei Strom und Gas des § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) zu einen gedeckten Preis von ca. 17 Cent/kW berufen. Anbieter z.B. Verbund Österreich.

4.) Den gesamten Schriftverkehr inkl. der Verträge des Stromanbieters sammeln und bei der Gemeinde, dem Konsumentenschutz oder bei der AK (Bereich Konsumentenschutz) vorbringen und um Hilfe bitten.

5.) Lastschriftverfahren bei der Bank stornieren und auf Dauerauftrag mit dem derzeitigen Strompreis umstellen.

6.) Zum Ausgleich der explodierenden Kosten ein Ansuchen um Beihilfe zur Wohnraumsituation stellen, sodass die Mehrkosten für Energie über diesen Zuschuss angefordert werden können.

7.) Einreichung einer Beschwerde (Anhang bei den „DSO“ Recherchen) per E-Mail an: 
Leonore Gewessler:

 Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,

Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Radetzkystraße 2

1030 Wien

Email: leonore.gewessler@bmk.gv.at





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