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NEIN ZUR ORF ZWANGSABGABE - EU- RECHT WIDERSPRICHT DER GESETZGEBUNG?

Aktualisiert: 25. Jan.

Das vorherrschende ORF-Gesetz, welches seit 1984 insgesamt 43 mal geändert wurde, hatte nur einen Zweck, einen zentralistischen Staatsfunk mit explodierenden Managergehältern zu installieren.



Bild: Standard


Bürger und Bürgerinnen, die bis 31.12.2023 keine GIS bezahlt haben – zB durch GIS-Befreiung aufgrund sozialer Einkommenszuordnung (Mindesteinkommen /Härtefälle)


  • regelkonforme GIS-Abmeldung zb durch Ausbau des ORF-Empfang-Moduls beim Fernsehgerät bis 31.12.2023

  • erfolgter Kündigung des SEPA-Lastschriftverfahrens mit dem Empfänger und der GIS bis 31.12.2023

  • Sollte die Hausbank Ihre Löschung des SEPA-Lastschriftmandats nicht durchführen wollen, verweisen Sie bitte auf das Zahlungsdienstegesetz (ZADIG). Dieses Gesetz müssen die Banken befolgen, das bedeutet, Sie MÜSSEN das SEPA-Lastschriftverfahren stornieren. Bitte jedoch nicht vergessen, die OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) unter der E-Mail service@orf.beitrag.at zu informieren, um keine nachfolgenden Mahnspesen zu bezahlen.


Vorgangsweise ORF Zwangsgebühr
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Sie können nach „Erstzahlungsaufforderung“ der „ORF-Beitrags Service GmbH, Faulmanngasse 4, 1040 Wien“ nun folgende Schritte einleiten:


Sie haben nun eine Rechnung mit Zahlschein erhalten. Was können Sie nun tun:

1.Schritt: Deckblatt mit vorgefertigtem Musterschreiben erstellen, adressieren an ORF-Beitrags Service GmbH, Faulmanngasse 4, 1040 Wien und Rechnung und Zahlschein als Beilage retournieren:


Sehr geehrtes ORF-Beitrags-Team,
In der Beilage meines Schreibens sende ich Ihnen Ihre Unterlagen inkl. Zahlungsaufforderung zurück, da bis dato keine vertragliche Vereinbarung mit mir und Ihrer Gesellschaft besteht.
Senden Sie mir gerne
die gesetzlichen Grundlagen zu, wo lt. § 12, Abs. 2Z2 ORF-Beitrags-Gesetz ein Bescheid über die Festsetzung der ORF-Beiträge an mich erlassen wird.
Ebenso fordere ich schriftlich die rechtliche Gesetzesgrundlage an, welche beinhaltet, dass diese Haushaltsabgabe dem dazu geltenden EU-Recht inkl. Wettbewerbsprüfung durch die EU-Kommission durchgeführt und freigegeben wurde und die daraus resultierende rechtsgültige EU-Ratifzierung.

Ich wurde von Ihnen weder schriftlich noch persönlich in Kenntnis über eine bestehende Vertragsvereinbarung gesetzt. Außerdem habe ich in der Vergangenheit Ihr Service nicht genutzt und beabsichtige das auch in Zukunft nicht zu tun.
Des Weiteren willige ich nicht ein, dass Sie meine Daten für Marketing-, Werbe- bzw. einseitige Abrechnungszwecke nutzen. 
Ich beziehe mich somit erneut auf strengsten Datenschutz und untersage der ORF-Beitrags Service Gmbh die Verwendung sowie Weiterleitung meiner Daten an Dritte (zB Inkassobüros)!


Alle Unterlagen in ein Kuvert stecken und mittels EINSCHREIBEN an die ORF - Beitrags Service GmbH retournieren.


2. Schritt – weitere, mögliche Vorgehensweise

a) bei einer erneuten Zahlungsaufforderung/Mahnung (ohne Bescheid!) von der ORF-Beitrags Service GmbH

- oder: Sie erhalten bereits ein Schreiben inkl. Zahlungsinkassoforderung


  1. Sie haben erneut 14 Tage Zeit, um einen offiziellen Bescheid anzufordern (wie Punkt 1)

  2. Falls Ihnen danach ein Bescheid ausgestellt wird, können Sie innerhalb von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Muster wird Ihnen ab 1.1.2024 zum Download zur Verfügung gestellt.

  3. Durch die Beschwerde, welche aufschiebende Wirkung hat, müssen Sie den ORF-Beitrag erstmal nicht bezahlen.

  4. Eine Beschwerde kostet (aus jetziger Sicht!) EUR 30,00.

  5. Falls das Bundesverwaltungsgericht Ihre Beschwerde ablehnt, können Sie weiter beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Klage einreichen.

  6. Achtung: Dabei müssen Sie aber von einem Anwalt vertreten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenshilfe beantragen. Ob der Rechtschutz dieses Verfahren übernimmt, bleibt ebenso zu bezweifeln.

Diese Vorgangsweise wurde von Herrn Dr. Brunner der Partei MFG zusammengestellt und rechtlich geprüft. Dieser Vorgang bewirkt eine aufschiebende Wirkung, das bedeutet, dass in dieser Rechtsprüfung keinerlei Zahlungen einzumahnen oder zu exekutieren sind. 
Fertige zusätzliche Musterschreiben mit geprüften Textpassagen sind von der MFG, Dr. Brunner und auch von Dr. Beneder im Internet bzw. auf Telegram zu entnehmen.


[Diese Vorgangsweise wurde von Herrn Dr. Brunner der Partei MFG zusammengestellt und rechtlich geprüft. Dieser Vorgang bewirkt eine aufschiebende Wirkung, dass bedeutet, in dieser Rechtsprüfung keinerlei Zahlungen einzumahnen oder zu exekutieren sind. Fertige zusätzliche Musterschreiben mit geprüften Textpassagen sind von der MFG, Dr. Brunner und auch von Dr. Beneder im Internet bzw. auf Telegram zu entnehmen.]


3. Schritt: Bevor jedoch ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, empfehlen wir diesen Schritt nicht zu gehen, da eine Verurteilung droht und unnötige Kosten entstehen. Auch hier gibt es jedoch eine Lösung:


Keine Jahresbeiträge entrichten sondern Betrag monatlich mit Zahlschein /Dauerauftrag. KEINE SEPA-Lastschriftüberweisung!!!, da man nicht abschätzen kann, wie lange dieses rechtswidrige Gesetz bestehen bleibt.


Um einen Inkasso-Fall abzuwenden, sind dann Zahlungen zu tätigen, doch nur für „ein Monat“! Durch die Zahlungswilligkeit und Bereitschaft die Gebühr nur so 
 lange wie notwendig zu zahlen, entgeht man einer Exekution.



Mit der Inkasso- und Zwangsforderung der Nachfolgerin der GIS mit Firmennamen „ORF-Beitrags Service GmbH“ geht man noch einen Schritt weiter und vermischt Handelsrecht, politische Einflussnahme und Hoheitliche Staatsaufgaben in diesem fragwürdigen Gesetzesentwurf.


Anhang Erläuterungen zu:




Handelsrecht:
 Das Handelsrecht regelt hier insbesondere das Recht der Kaufleute und beinhaltet besondere Regelungen und Gebräuche des Handelsverkehrs und wird daher oft als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Da die GIS Gebühren Info Service GmbH ein Unternehmen ist, unterliegt sie grundsätzlich dem Handelsrecht und dem § 879 ABGB aus dem Vertragsrecht. Im ORF Gesetz wurde dies nicht explizit in der Gesetzgebung berücksichtigt.


Obwohl die Bürger bisher einen Vertrag mit der GIS Gebühren Info Service GmbH unterzeichnen mussten um die ORF Programme nutzen zu können, wird nun ein Zwangsbeitrag von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Obwohl das Gesetz beschlossen wurde, widerspricht dieses Gesetz dem EU-Recht.




Hoheitliche Staatsaufgaben:
 Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat - kraft öffentlichen Rechts - obliegen. Eine hoheitliche Aufgabe ist also eine Aufgabe, die nicht durch Auftrag oder Vertrag erfüllt wird. Es handelt sich um Aufgaben, für die Behörden zuständig sind.

 Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist eine handelsrechtlich gegründete Firma, ist dem Finanzamt unterstellt und wird mit einer Behördenfunktion ausgestattet. Dies widerspricht einer hoheitlichen Staatsaufgabe, denn, wenn es um Steuern geht, ist die Behörde und somit das österreichische Finanzamt zuständig.


Politische Besetzung des ORF - Gebühreneintreibung über Dritte:

Der ORF bekommt über eine dritte handelsrechtliche Unternehmung GIS Gebühren Info Service GmbH verfassungsrechtlich "falsche" Gebühren zur Finanzierung weitergeleitet. Somit entsteht bei der GIS Gebühren Info Service GmbH keine Steuerlast (ca. 670 Millionen Eingang und 670 Millionen Ausgang), außer, dass der Finanzminister die eventuelle Vorsteuer kassiert.




Dreifach-Gebühren für EPU & Unternehmen: diese skurrile, rechtswidrige Art und Weise einer Beihilfe (keine Steuer!!) wird speziell für diese Gruppe sichtbar. Der Unternehmer zahlt privat, ab dem 1. Mitarbeiter noch einmal und auch seine Mitarbeiter müssen privat ein zweites Mal für ihren Haushalt zahlen. Somit entsteht eine drei- oder sogar mehrfach Belastung (und Ausbeutung!) jedes einzelnen und somit der gesamten Gesellschaft.


Neue staatliche Beihilfen sind von der EU-Kommission zu prüfen, ob sie den Wettbewerb verzerren. Österreich geht davon aus, dass der neue Beitrag keine neue Beihilfe ist. Im Medienministerium heißt es dazu:


"Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist in engem Austausch mit der EU-Kommission, die auch über alle Schritte informiert ist. Die neue Finanzierung des ORF ist aus Sicht des Verfassungsdienstes aus mehreren Gründen jedenfalls mit dem Beihilfenrecht der EU vereinbar. Hinsichtlich der Höhe der Finanzierung hat der EuGH bereits 2018 festgehalten, dass die bloße Umstellung auf ein Beitragssystem beihilfenrechtlich unproblematisch ist."



Geheime ORF-Gagen: Newsroom-Planer kassiert 450.000 Euro! Hier der ganze Bericht von Express.at


Bei der EU-Kommission verweist man auf STANDARD-Anfrage zum neuen ORF-Beitrag nur darauf, dass Mitgliedsstaaten neue Beihilfen zu melden hätten.

Wie im Interview von "FPÖ TV Aktuell" von Mediensprecher Christian Hafenecker dargestellt, hat die Regierung die EU-Kommission einerseits zu spät informiert, und es gibt derzeit (Stand 04.01.2024) keine EU-rechtliche Zustimmung im Gesetzeskontext.





Somit widerspricht das neue ORF Gesetz bezugnehmend auf die ORF Haushaltsabgabe dem EU Recht und ist rechtlich nicht gedeckt. Eine Argumentation der überhöhten Gehälter der ORF-Mitarbeiter welcher im Durchschnitt bei 91.400,- € liegt, wird die Gerichte auch beschäftigen.


Auszug OE24 Artikel vom 13.12.2023
ORF-Star verdient mehr als der Bundeskanzler
ÖSTERREICH hat die vier Top-Verdiener des ORF bereits recherchiert. Wer glaubt, dass ORF-Generaldirektor Roland Weißmann am meisten verdient, irrt.
Die absolute Top-Gage im ORF bezieht nämlich ORF-Manager Pius Strobl. Er wurde 2015 von Ex-ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz für die Sanierung und den Neubau des ORF-Zentrums engagiert. Sein Jahreseinkommen liegt bei 450.000 Euro. Der Vertrag des einstigen Grün-Mit-Gründers wurde am Ende der Amtszeit von Wrabetz noch einmal bis 2026 verlängert.





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