top of page

Nach Anklage zur „Winkelschreiberei"

Aktualisiert: 16. Aug. 2023

Gerichtsverhandlung von Konstantin Haslauer mutiert zum beschämenden „Schauprozess“ für den Rechtsstaat!!


Der ehemalige Unternehmer Konstantin Haslauer, der sich seit Beginn von Corona ehrenamtlich für die Menschen mit seinem autodidakt angeeignetem „Rechtswissen“ einsetzte, wurde am 28.06.2023 am Landesverwaltungsgericht Wien verurteilt. K. Haslauer wurde von der Anwaltskammer und vom österreichischen Anwaltsverein beschuldigt, als „Nichtjurist“ entgeltlich Rechtsdienste vorgenommen zu haben.


Ohne jegliche Beweise seitens der Anwaltskammer, dass hier - neben 2 offengelegten „Auftrags-Buchungen“ in der Gesamthöhe von EUR 160 auf seiner Webseite „Die Nebengleis Strategie“ Gelder geflossen sind, wurde Haslauer letztendlich schuldig gesprochen. Es genügte zur Verurteilung alleine der Vorwurf, dass „Informationen rund ums Rechtswesen“, wie Haslauer es ehrenamtlich seit den Corona-Zeiten vorgenommen hat, ein Thema waren. Solche Tätigkeiten stünden allerdings lediglich den Anwälten zu. Dass man Bürger aufkläre, was zu tun ist, wenn ein „blauer Brief ins Haus flattere“ oder wie man sich als normaler Bürger im „Rechtsinformationssystem“ Gesetzkonformitäten aneigne, dürfe man als „nicht studierter Jurist“ (=Unakademiker) nicht vornehmen.



Dass er als Wahlwerber zur BP-Kandidatur als auch nun Obmann einer Bürgerbewegung Auskunftsdienste -im Sinne der Verfassung und als politischer Volksvertreter - für souveräne Bürger vornehmen dürfe, interessierte den Richter relativ wenig.

Bei der auf 2,5 h angesetzten Gerichtsverhandlung schien alles für den Beschuldigten zu laufen. Der Richter protokollierte akribisch genau und nahm alle Einwände des Beschuldigten ordnungsgemäß zu Protokoll. Dass von den knapp 100 Prozessbeobachtern, die zur Verhandlung als Unterstützung für den Beschuldigten angereist kamen, nur 14 in den Prozesssaal durften, scheint ebenso eine „gewisse Order von oben" zu sein.






Denn es wurde schriftlich angekündigt, dass dieser Prozess im Sinne einer öffentlichen Verhandlung mit viel öffentlichem Interesse abgehalten werde. 60-80 Personen wurden seitens K. Haslauer angemeldet. Dass hier der Saal zwar verlegt wurde, aber als Ausweichsaal ein definitiv nicht größerer Saal zur Verfügung gestellt wurde, scheint hier ebenso mit Willkür behaftet. Diese Willkür konnte man bereits bei anderen Gerichtsverhandlungen, wo investigative, freie Journalisten oder Aufklärer vor Gericht gezerrt wurden, erkennen.


Dass diese friedliche Bevölkerung, die als Unterstützer und Freunde dazu kommen wollte, mit einem großen Polizeiaufgebot eingeschüchtert werden sollte, war auch hier kein Geheimnis. Nach dem Motto: „Der Pöbel solle draußen bleiben, wurden hier dem souveränen Bürger, der mit Steuergeld mitunter auch die Behörden und Gerichte mitfinanziert, keine Türen geöffnet.


Bei der Urteilsverkündung kam die Offenbarung für die 14 anwesenden Prozessbeobachter sowie den Beschuldigten Konstantin Haslauer. Denn das Urteil zeigte ganz klar auf, dass man ehrenamtliche Aufklärer mundtot machen müsse. Die Verhandlung und die Protokollierung waren keineswegs ident mit der laufenden Verhandlung sowie der dazu erfolgten Protokollierung. Ebenso wurde der Einspruch von K. Haslauer gegen den Richter zur „politischen Befangenheit“ nicht mehr angenommen. Den Prozesszeugen bot sich abschließend ein Schauspiel wie in einer Gladiatoren-Arena: Der Richter verbot Haslauer ausdrücklich, den Einspruch als Verurteilter stehend vorzubringen. Auch das Ansuchen: „Werter Herr Richter, ich bin ein Mensch und ich hoffe, Sie richten heute im Sinne der österreichischen Verfassung!“, dürfte kein Gehör mehr gefunden haben.


Dass K. Haslauer 300 Politiker angezeigt hat, ein Amtsenthebungs-Verfahren gegen den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen eingebracht hat und viele Schulen während der Corona-Zeit angezeigt hat, die bei den C-Maßnahmen alles mitgemacht haben, schien der wahre Verurteilungsgrund hier zu sein.


Konstantin Haslauer wurde nun in erster Instanz zu EUR 800,00 in diesem Verwaltungsverfahren beschuldigt. Die weitere Zivilklage in Höhe von EUR 47.500 gilt aktuell als „schwebend“.

Berührender Abschluss: Die noch anwesenden Prozessbeobachter sowie Freunde haben noch im Gerichtsgebäude innerhalb von wenigen Minuten durch einen Spendenaufruf für diese Klagsumme als Schenkung an Konstantin Haslauer eingesammelt.

Spendenkonto für Konstantin Haslauer

IBAN: DE89 1101 0101 5997 8454 81

BIC: SOBKDEBBXXX

Oder per Paypal: info@promkc24.com




561 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page