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„Asyltourismus“ nach Österreich, was können die Bürgermeister tun?

Bezugnehmend auf die aktuelle Flüchtlingskrise und die vorherrschende Asyl-Politik unseres BM für Inneres, Gerhard Karner, bekommen wir immer mehr Hilferufe von Bürgermeistern bzw. auch von Menschen aus der österreichischen Bevölkerung. Unsere Partei, die DSO (BÜRGERBEWEGUNG) – DIE SOUVERÄNE OPPOSITION - sowie auch unsere Bündnispartner-Organisationen stehen, ähnlich wie die FPÖ, FÜR den Schutz der EIGENEN Bevölkerung. Unser Schwerpunkt in der „Asylpolitik“ der DSO -BÜRGERBEWEGUNG richtet sich nicht gegen die Asylwerber selbst, sondern dient dem Wohle und dem Schutz der Gemeinden und der eigenen Bevölkerung.


Bildquelle: Kurier

Alle rechtlichen Details und Anleitung zur Unterstützung finden Sie im Bürgermeisterbrief!

Bürgermeisterbrief_ 2022_final
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Wir unterstützten auch Ferdinand Aigner, den Bürgermeister aus St. Georgen/Attergau mit mehreren Medienbeiträgen, sowie verfassungsrelevanten Informationen, die auch für Ihre Gemeinde als „Schutz“ dienlich sein können. Hierzu wollen wir nicht nur den Bürgern in den eigenen Gemeinden die Möglichkeit geben in die Handlung zu treten, sondern auch explizit Sie, als Bürgermeister, ansprechen.


Sie sind somit verfassungsrechtlich die kleinste, jedoch mächtigste Partei in unserer demokratischen Republik Österreich. Aufgrund der zentralisierten Verwaltungs- und Entscheidungsverlagerungen - von der Gemeinde weg in den Landtag/Bund/BM - werden Sie als Gemeinde laufend „entmachtet“ und ggf. auch Ihrer Entscheidungsbefugnisse enthoben. Und dazu sagen wir klar „STOPP!“


Mit dem Lissabonner Vertrag hat sich die Europäische Union nun selbst ermächtigt, über Recht, Migration und Grenzschutz der Nationalstaaten zu bestimmen. Doch das sind, aus unserer Sicht, keine fairen Partner mehr in der Frage des Gemeinde- und Bürgerschutzes. Vor allem in der Asylpolitik, wo immer mehr Gemeinden von Asylwerbern in zweiter Instanz regelrecht „überrannt“ werden.


Bei der Pressekonferenz der FPÖ am 08.11.2022 wurden die aktuellen Zahlen der zur Zeit Schutz suchenden Asylanten, einschließlich der Flüchtlinge aus der Ukraine, bis Oktober 2022, bekannt gegeben.


Laut Generalsekretär Michael Schnedlitz (FPÖ) liegt Österreich nun bis Ende Oktober bei 92.000 Asylwerbern. Hier sind die 80.000 ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in unserem Land – zum Teil berechtigt - schutzsuchend sind, noch nicht eingerechnet.


Das bedeutet, dass Österreich aktuell weit über den Kapazitäten liegt, die im Jahr 2016 laut Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) als Innenministerin, eine Obergrenze von 37.500 pro Jahr festgesetzt hatte. Die Aussage von Mikl-Leitner - 2015 darf sich nicht wiederholen! - ist schon lange an den aktuellen Zuwanderer-Zahlen der Asyltouristen widerlegt.


(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER, APA/ERWIN SCHERIAU)


Diese laufenden politischen EU-Kompetenzstreitigkeiten, bezugnehmend auf Quotenzuordnungen der (Bundes-)Länder, des Bundes etc., befeuern in unserem Land nun den „Asyltourismus“. Man versucht, diese „Asylplätze“ mit Förderungen und Steuergeldern abzufedern.


Wir hoffen daher auch inständig, dass Sie sich nicht diesen „bezahlten“ Möglichkeiten unterwerfen und SIE - ALS BÜRGERMEISTER - IHRE GEMEINDE UND IHRE GEMEINDEBÜRGER SCHÜTZEN. Welche Gefahren auf Sie zukämen, brauchen wir Ihnen im Detail sicher nicht zu schildern. Die alternativen Medien sind bereits voll davon!


Innenminister Gerhard Karner sowie die BBU (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) umgehen dabei massive rechtliche, ethische und öffentliche Vorgaben, um das Ziel der Einwanderung zu erreichen, sodass die Bürgermeister – wie in den Fällen St. Georgen/Attergau und Traiskirchen - dann oftmals mit den weiteren Themen, die in Folge auf sie zukämen, „alleine“ gelassen werden.


Folgende Handlungsschritte des Bürgermeisters sind nun möglich (die nachfolgend rechtlich belegt sind):

Verstoß gegen BAU- und MIETRECHT: Die Quartiere, Flüchtlingszelte, Container oder Wohnungen, dürfen nur bau- sowie mietrechtlich entsprechend genutzt werden. Der Bürgermeister als Baubehörde der Gemeinde kann beim NICHT-EINHALTEN der gesetzlichen Vorgaben (z.B. bei Überbelegungen, mangelhafter Sicherheit der baulichen Gegebenheiten, etc.) oder weiteren baurechtlichen Verfehlungen jederzeit einschreiten!

EINHALTUNG DER GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION, DUBLIN II /III, ASYLGESETZ 2005: Das Erstaufnahme-Zentrum der Länder, in denen eine Registrierung der überwiegend illegalen Einwanderer erfolgte, muss den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention, Dublin II und III und der Verfassung entsprechen. Ist ein Asylwerber über einen sicheren Drittstaat gekommen oder kann nicht glaubhaft machen (Asylgesetz 2005), dass er politisch oder religiös verfolgt wird, muss diese Person sofort und umgehend in das sichere Drittland abgeschoben werden - „PUSHBACK-Verfahren“! Bitte beschäftigen Sie sich INTENSIV mit diesen VERORDNUNGEN/GESETZEN!

EINHALTUNG DER BUNDESVERFASSUNG: Der Bürgermeister ist die oberste Instanz in der Demokratie! Dies bedeutet, dass „die Gemeinde“ - als kleinste Einheit im Sinne der Verfassung - die meiste Macht im Land hat. Somit ist der Bürgermeister verpflichtet, bei illegaler Einwanderung, verordnet durch das Innenministerium sowie der „BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“, öffentliche Daten zu erfassen!

BUNDESSTAATLICHES PRINZIP: Die Verfassung gibt den Bürgermeistern die Macht, den Schutz der eigenen Gemeinde aufrechtzuerhalten, da in Österreich das Bundesstaatliche Prinzip vorherrscht. Das bedeutet, dass die 2 wichtigsten Instanzen - der Landeshauptmann und die Bürgermeister – geordnet und immerwährend für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen haben.

WEITERE zusätzliche MÖGLICHKEITEN: +UNTERSCHRIFTSAKTIONEN /PETITIONEN DER BÜRGER +DEMONSTRATIONEN – PROTESTMÄRSCHE VOR ORT/IM ORT

+GEMEINDEÜBERGREIFENDE AKTIONEN MIT ANDEREN NACHBARGEMEINDEN/BÜRGERMEISTER + EINLADUNGEN/INFORMATIONEN für weiterführende Berichterstattung – MEDIEN, FERNSEHSENDER UND RADIOSENDER sowie APA-PRESSEAUSSENDUNGEN: Mit mehreren Fernsehsendern (RTV, AUF1, OE24, etc.), die wir mit anderen Funktionären zu einem Lokalaugenschein Vorort in St. Georgen/Attergau terminisieren konnten, wurden Fakten der derzeitigen Situation (Wiedergabe der Gespräche mit Anrainern, Asylanten, etc.), sowie rechtliche Problemstellungen des Hrn. Bürgermeister Ferdinand Aigner überprüft.


Wir – die DSO BÜRGERBEWEGUNG – DIE SOUVERÄNE OPPOSITION- bleiben für Sie und Ihre Gemeinde - wenn gewünscht gemeinsam - dran! Denn diese Asylpolitik gehört abgewählt!

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